Landgericht Krefeld verurteilt VW und Vertragshändler.

In einem von der Grossmann & Haas RechtsanwaltsGmbH geführten Verfahren vor dem Landgericht Krefeld hat dieses mit Urteil vom 24.05.2018 sowohl die VW AG als auch den Vertragshändler verurteilt.

Das Gericht hat festgestellt, dass der Vertragshändler das betroffene Fahrzeug zurücknehmen muss. Der von unserer Kanzlei vertretene Käufer erhält im Gegenzug den Kaufpreis abzgl. einer Nutzungsentschädigung erstattet. Weiter hat das LG Krefeld bzgl. der VW AG festgestellt, dass diese verpflichtet ist, dem betroffenen Käufer Schadenersatz zu zahlen.

Damit hat sich die von uns vertretene Rechtsauffassung erneut durchgesetzt.

Das Gericht war insbesondere der Ansicht, dass es keine Verpflichtung des Käufers gibt, das von der VW AG angebotene Software-Update aufspielen zu lassen, da es keine Garantie gibt, dass hierdurch nicht neue Mängel entstehen. Es war somit nicht nötig, dem Händler eine Frist zur Nachbesserung einzuräumen. Vielmehr sei der erklärte Rücktritt vom Kaufvertrag wirksam.

Weiter hat das LG Krefeld ausgeführt, dass der betroffene Käufer von Mitarbeitern der VW AG vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde. Demzufolge bestehen Schadenersatzansprüche gegen die VW AG.

Die von uns vertretene Rechtsauffassung hat sich somit komplett durchgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Wir raten daher allen betroffenen Autobesitzern, Ihre möglichen Ansprüche prüfen zu lassen. Insbesondere vor dem Hintergrund der drohenden Verjährung zum 31.12.2018, ist hier Eile geboten.

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