BGH sorgt für Klarheit!

BGH entscheidet erstmals in einem VW-Abgasskandal-Fall

Mit seinem am 06.06.2018 veröffentlichten Beschluss (BGH X AZR303/18), hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass Verkäufer und Hersteller als sogenannte Streitgenossen verklagt werden können. Dies ist eine gute Nachricht für alle Käufer betroffener Diesel-Fahrzeuge. Die Entscheidung bedeutet, dass der Käufer nicht zwei Klagen führen muss, sondern den Händler und den Verkäufer in einer Klage gemeinsam in Anspruch nehmen kann. Soweit uns dies bekannt ist, war es das erste Mal, dass sich der Bundesgerichtshof mit einem VW-Abgasskandal-Fall beschäftigt hat.

Durch diesen, von der Grossmann & Hass RechtsanwaltsGmbH herbeigeführten Beschluss, hat sich die Gefahr einer enormen Steigerung des Kostenrisikos, durch die „Aufteilung“ in zwei Verfahren erledigt.

Besonders Käufer von VW-Fahrzeugen mit dem Motor EA 189 sollten sich aber beeilen. Es droht die Verjährung der Ansprüche zum 31.12.2018.

Für eine kostenlose Erstberatung stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

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