Landgericht Osnabrück verurteilt VW Händler zur Neulieferung.

Mit einem am 17.05.2018 veröffentlichten Urteil hat das LG Osnabrück einen VW-Vertragshändler auf Neulieferung verurteilt. Unser Mandant hatte im Jahr 2011 einen VW Caddy als Neuwagen erworben.

Nachdem der Abgasskandal öffentlich wurde, hat sich der Käufer hilfesuchend an unsere Kanzlei gewandt. Nachdem der VW-Vertragshändler den außergerichtlich geltend gemachten Anspruch auf Neulieferung zurückgewiesen hat, wurde durch die Grossmann & Haas RechtsanwaltsGmbH Klage vor dem LG Osnabrück eingereicht.

Dieses folgte nun unserer Argumentation und verurteilte den Händler dazu, unserem Mandanten ein Neufahrzeug zu liefern. Das alte, vom Abgasskandal betroffene Fahrzeug, kann unser Mandant dem Händler zurückgeben. Eine Nutzungsentschädigung ist nicht anzurechnen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Auch wenn zahlreiche Landgerichte in Deutschland die Neulieferung, insbesondere bei einem in der Zwischenzeit erfolgten Modellwechsel, als problematisch ansehen, hat sich durch dieses Urteil bestätigt, dass die von uns vertretene Rechtsauffassung im Einzelfall geprüft werden muss.

Wir raten daher allen betroffenen Autobesitzern, Ihre möglichen Ansprüche prüfen zu lassen. Insbesondere vor dem Hintergrund der drohenden Verjährung zum 31.12.2018, ist hier Eile geboten.

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