LKW Kartell – Rekordbußgeld – jetzt Ansprüche prüfen lassen.

Europäische Kommission verhängt Rekordbußgeld

Fakten:

„Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass MAN, Volvo/Renault, Daimler, Iveco und DAF gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben. Wegen dieser Verstöße hat die Kommission eine Rekordgeldbuße in Höhe von 2,927 Mrd. Euro verhängt.

Die LKW-Hersteller hatten über 14 Jahre hinweg Verkaufspreise für Lastkraftwagen abgesprochen und die mit der Einhaltung der strengen Emissionsvorschriften verbundenen Kosten in abgestimmter Form weitergegeben.“ so die Europäische Kommission in ihrer Pressemitteilung vom 19.07.2016. Weiter heißt es: „14 Jahre lang haben sie die Preise und die Weitergabe der Kosten für die Einhaltung von Umweltnormen an die Kunden abgesprochen. Unsere Botschaft ist klar: Kartelle haben in Europa keinen Platz.“ Den Kartellmitgliedern wurde im Einzelnen folgendes zur Last gelegt:

  1. Koordinierung der Bruttolistenpreise für mittelschwere und schwere Lastkraftwagen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

  2. Absprache des Zeitplans für die Einführung von Emissionssenkungstechnologien für mittlere und schwere Lastkraftwagen in Reaktion auf die zunehmend strengeren europäischen Emissionsnormen.

  3. Weitergabe der Kosten für die Emissionssenkungstechnologien, … an die Kunden.“

All dies hat dazu geführt, dass die Kunden im Zeitraum 1997 bis 2011 überhöhte Preise für mittelschwere und schwere Lastkraftwagen bezahlt haben. Mit den am Kartell beteiligten Firmen MAN, Volvo/Renault, Daimler, Iveco und DAF hat die Europäische Kommission einen Vergleich geschlossen. In diesem Vergleich erkennen die Unternehmen an, dass sie an einem Kartell beteiligt waren und übernehmen die Verantwortung dafür. Alle Personen und Unternehmen, die durch das beschriebene wettbewerbswidrige Verhalten geschädigt wurden, können vor den Gerichten der Mitgliedsstaaten auf Schadenersatz klagen. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und der Verordnung 1/2003 des Rates, gelten Kommissionsbeschlüsse in Gerichtsverfahren vor einzelstaatlichen Gerichten als rechtskräftiger Nachweis dafür, dass das Verfahren stattgefunden hat und gegen geltendes Recht verstoßen hat.

Was bedeutet das für Sie als Kunde?

  1. Es steht fest, dass die Firmen MAN, Volvo/Renault, Daimler, Iveco und DAF an einem Kartell beteiligt waren.

  2. An diese Feststellung sind die deutschen Gerichte gebunden. Es muss also nicht erneut in jedem einzelnen Verfahren bewiesen werden, dass ein Kartell vorlag.

  3. Somit besteht die Möglichkeit für jeden Kunden, der in den Jahren 1997-2011 einen mittelschweren (Nutzlast zwischen 6 und 16 Tonnen) und / oder schweren Lastkraftwagen (Nutzlast über 16 Tonnen) erworben hat, Schadenersatz zu verlangen.

Höhe des Schadenersatzes?

Hierüber lässt sich derzeit nur spekulieren. In einem Gutachten muss hier festgestellt werden, welche Preise wahrscheinlich gewesen wären, hätte es das Kartell nicht gegeben. Die derzeit von Anwaltskanzleien ins Spiel gebrachten 15% sind aus unserer Sicht rein spekulativ. Der Schaden kann höher, aber auch niedriger sein. 

Verjährung der Ansprüche?

Grundsätzlich verjähren kartellrechtliche Schadenersatzansprüche nach 10 Jahren. Durch die Ermittlungen der Europäischen Kommission wurde die Verjährung gehemmt. Diese Verjährung endet sechs Monate nach dem Erlass bzw. dem Eintritt der Bestandskraft des Bußgeldbescheids. 

Insofern können erste Ansprüche bereits im Januar 2017 verjähren.

Wir prüfen derzeit, inwieweit die Verjährungsfrist durch die Ermittlungen der Europäischen Kommission gehemmt wurde. Dies kann dazu führen, dass die Verjährung der Ansprüche einige Monate später eintritt. Gerne informieren wir Sie hier, sobald die Prüfung abgeschlossen ist.

Was sollten Sie jetzt unternehmen?

  1. Zunächst ist zu prüfen, ob und wie viele Lastkraftwagen Sie oder Ihr Unternehmen in den Jahren 1997-2011 erworben oder geleast haben.

  2. Entscheidung, gegen welche Firma vorgegangen werden soll. Grundsätzlich kann jedes Mitglied des Kartells in Anspruch genommen werden. Wir raten grundsätzlich dazu, alle Mitgliedsunternehmen des Kartells in Anspruch zu nehmen.

  3. Ziel sollte eine außergerichtliche Lösung sein. So könnte die Angelegenheit ohne einen langen Rechtsstreit beigelegt werden.

Gerne beraten wir Sie persönlich oder telefonisch über den aktuellen Stand und mögliche Maßnahmen.

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