LG Freiburg verurteilt Porsche AG

Mit Datum vom 17.02.2020 hat das LG Freiburg festgestellt, dass die Porsche AG verpflichtet ist, dem Käufer eines Porsche Macan S Schadenersatz zu bezahlen. Das Gericht hält es für erwiesen, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde. Damit hat sich ein weiteres Gericht unserer Ansicht angeschlossen, dass die Porsche AG den klagenden Käufer getäuscht hat.

Da die Porsche AG Berufung gegen das Urteil eingelegt hat, ist dieses noch nicht rechtskräftig. Über die Entscheidung des OLG Karlsruhe werden wir Sie selbstverständlich informieren.

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