EuGH-Generalanwältin sieht Abschalteinrichtungen als illegal an

„EuGH Generalanwältin stuft Abschalteinrichtungen von VW und Konkurrenten als illegal ein. … Es droht eine neue Klagewelle.“ so das Handelsblatt in seiner Online-Ausgabe vom 30.04.2020.

Gemäß den Ausführungen der EuGH-Generalanwältin sind Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung grundsätzlich unzulässig. Solche Techniken könnten nur ausnahmsweise genehmigt werden. Dabei sei eine enge Auslegung anzuwenden.

Ein Urteil des EuGH in dieser Sache steht noch aus und wird erst in einigen Monaten erwartet.

Sollte sich die Ansicht der EuGH-Generalanwältin durchsetzen, ist es Sache der nationalen Gerichte im Einzelfall zu entscheiden.

Grundsätzlich sind das gute Nachrichten für betroffene Autokäufer, da der EuGH in den meisten Fällen den Argumenten der EuGH-Generalanwälte folgt. Allerdings ist dann noch abzuwarten, wo die deutschen Gerichte die Grenze für die ausnahmsweise Zulässigkeit ziehen.

Sobald das Urteil des EuGH vorliegt, werden wir weiter berichten.

Zurück