Bankrecht
Widerruf Immobiliendarlehen

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Grossmann und Haas. Wir sind Ihr seriöser Partner im Kampf für Ihre Rechte.

Seit über 30 Jahren kümmern wir uns um die Probleme unserer Mandanten im Bereich des Bankrechts und seit Jahrzehnten ist der Widerruf von Darlehen ein Dauerbrenner. Weder die Banken noch der Gesetzgeber noch die Gerichte haben es bislang geschafft Rechtssicherheit in diesem Bereich zu schaffen. Dies stellt allerdings eine Chance für zahlreiche Darlehensnehmer dar.

Denn:

Wenn die Widerrufsbelehrung der Bank fehlerhaft ist, kann der Darlehensnehmer sein Darlehen unter Umständen zeitlich unbegrenzt widerrufen. Weshalb der Widerruf erfolgt, spielt keine Rolle. Ob Sie Ihr Darlehen einfach ablösen wollen oder durch ein günstigeres Darlehen bei einer anderen Bank ersetzen wollen, ist für den Widerruf also unerheblich.

Welche Folgen hat der Widerruf?

Im Falle eines wirksamen Widerrufs können Sie das Darlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückbezahlen. So ersparen Sie sich weitere Zinszahlungen an die bislang finanzierende Bank. Weiter können Sie die bislang bezahlten Zinsen von der Bank zurückfordern. Je nach dem wann Sie das Darlehen abgeschlossen haben, können Sie sogar Zinsen auf die von Ihnen an die Bank bezahlten Zinsbeträge verlangen. Die Bank Ihrerseits kann für die Zurverfügungstellung des Darlehens lediglich eine marktübliche Verzinsung verlangen und nicht den vertraglich vereinbarten Zins.

Wir wissen, dass die Rechtsfolgen eines wirksamen Widerrufs nur schwer nachzuvollziehen sind. Daher unser Angebot: Lassen Sie sich unverbindlich und kostenlos von uns beraten. Wir prüfen, ob Sie Ihr Darlehen widerrufen können und erklären Ihnen genau, welche finanziellen Auswirkungen der Widerruf für Sie hat.

Warum Grossmann & Haas?

Seit über 30 Jahren vertreten wir Bankkunden gegenüber ihrer Bank. In dieser Zeit haben wir tausende von Darlehensverträgen geprüft. Auf Basis dieses Erfahrungsschatzes können wir Ihnen schnell, kompetent und zuverlässig eine Einschätzung über Ihre persönlichen Möglichkeiten geben.

Unsere Mandanten werden von uns umfassend und individuell betreut.

Sie erhalten:

  • eine kostenlose Erstberatung
  • eine kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • eine individuelle Beratung
  • eine außergerichtliche und gerichtliche Vertretung durch erfahrene und spezialisierte Anwälte.

Also: Bleiben Sie nicht untätig.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Leistungen
auf den Punkt.

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… Die verklagte Bank hat heute an mich 10.750,-€ überwiesen. Ich möchte mich für Ihren Einsatz bedanken. Ohne den Anstoß Ihrerseits hätte ich wohl resigniert und die Verluste aus der Anlage als unabänderlich hingenommen …

Dr. Kurt H. (Mandant im Bereich Bankrecht)

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