Volkswagen
Abgasskandal EA 189

Mit uns fahren Sie besser

Jetzt Ihre Chance nutzen
und kostenlos prüfen lassen.

Die nachfolgenden Informationen benötigen wir, damit wir Ihnen die für Ihren Fall passenden Unterlagen zur Verfügung stellen können.

Anfrage starten
Fahrzeug
Finanziert?
Rechtschutzversicherung?
(Verkehrsrechtschutz ausreichend)
Datenschutz akzeptiert?*

Grossmann und Haas. Wir sind Ihr seriöser Partner im Kampf gegen die Autokonzerne.

"Das, was wir gemacht haben, war Betrug." so der aktuelle VW-Vorstandsvorsitzende in der ZDF-Sendung Lanz am 18.06.2019.
Besser können wir es nicht zusammenfassen.

Seit im September 2015 der VW-Abgasskandal bekannt wurde ist viel passiert. In den USA hat der VW-Konzern viele Milliarden an Schadenersatz an die betroffenen Käufer bezahlt. In Deutschland dagegen, dem Stammland des VW-Konzerns, behauptet dieser nach wir vor, dass alles halb so schlimm ist und ein einfaches „Software-Update“ ausreichen soll, um den Schaden zu beseitigen. Zehntausende Autobesitzer haben sich entschlossen, sich dies nicht gefallen zu lassen.

UND SIE?
Warten Sie nicht zulange. Die Ansprüche verjähren spätestens zum 31.12.2019. Die Anmeldung zur Musterfeststellungsklage ist sogar nur bis zum 30.09.2019 möglich!

Warum Grossmann & Haas?

Die Anzahl der Kanzleien, die geschädigte Autobesitzer vertreten möchten steigt stetig. Hier ist es nicht immer leicht die „richtige“ Kanzlei zu finden. Unsere Kanzlei vertritt bereits tausende geschädigte Käufer. Zahlreiche Geschädigte haben wir bereits erfolgreich vertreten. Gemeinsam mit unseren Kooperationskanzleien gehören wir zu den Marktführern im Diesel-Abgasskandal.

Unsere Mandanten werden von uns umfassend und individuell betreut.

Sie erhalten:

  • eine kostenlose Erstberatung
  • eine kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • eine individuelle Beratung
  • eine außergerichtliche und bundesweite gerichtliche Vertretung durch erfahrene und spezialisierte Anwälte.

Also: Bleiben Sie nicht untätig.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Musterfeststellungsklage

Eine weitere Bestätigung, dass wir uns auf dem richtigen Weg befinden!

Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat im November 2018 eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG eingereicht. Der Hintergrund ist ganz einfach: Nicht jeder Geschädigte des VW-Abgasskandals ist rechtsschutzversichert und kann den vorteilhaften Weg eines Einzelverfahrens beschreiten!

Unterstützung erhält der vzbv von der Kanzlei R/U/S/S Litigation, einem Zusammenschluss unserer Partnerkanzlei Dr. Stoll & Sauer und der Kanzlei Rogert & Ulbrich, sowie dem ADAC e.V.. Ziel dieser Musterfeststellungsklage ist es, feststellen zu lassen, dass VW durch den Einsatz von Manipulationssoftware die Kunden und Besitzer eines manipulierten Fahrzeugs mit dem Motor EA 189 vorsätzlich geschädigt hat. Dies betrifft die Diesel-Fahrzeuge der Marken Volkswagen, Audi, Seat, Skoda mit dem Motor EA 189 (1,2 L, 1,6 L und 2,0 L), für welche ein Rückruf bereits erfolgte.

Die Musterfeststellungsklage soll eine verjährungshemmende Wirkung haben. Verbraucher, die sich der Musterklage anschließen wollen, können sich in ein Register eintragen, welches das Bundesamt der Justiz eröffnet hat.

Der vzbv stellt auf seiner Homepage aber auch klar: „In einem Musterfeststellungsverfahren können nur die allgemeinen Fragen geklärt werden, die viele Verbraucher gemeinsam betreffen. Die Besonderheiten jedes Einzelfalls können nicht berücksichtigt werden, weil das Gerichtsverfahren sonst zu kompliziert und langwierig würde. Wie hoch beispielsweise eine Schadensersatzzahlung oder eine Rückerstattung im Einzelfall ist, wird im Musterverfahren deshalb nicht berechnet.“ Weiter führt der vzbv aus: „Ein vergleichbares Verfahren war bisher in Deutschland nicht möglich. Deshalb sind die Erfolgsaussichten einer solchen Klage schwieriger einzuschätzen als in anderen Fällen.“

Wichtig:
Nach einem positiven Feststellungsurteil müssen Verbraucher ihre individuelle Schadenersatzansprüche selbst durchsetzen, also ein eigenes Klageverfahren durchführen. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Verbraucher sich an dieser Musterfeststellungsklage nur indirekt – durch Ihre Anmeldung –beteiligen. Bei dem Instrument der Musterfeststellungsklage handelt es sich um eine reine Verbandsklage. Kläger ist und bleibt allein der vzbv.

Klage gegen VW ist bereits eingereicht – Was ist zu tun?
Derzeit NICHTS! Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, sind Sie in der komfortablen Situation ein Einzelverfahren gegen VW bzw. den Händler führen zu können. Ist Ihre Klage bereits eingereicht, ist eine Registeranmeldung derzeit nicht sinnvoll. Aller Wahrscheinlichkeit nach würde die Anmeldung zur Musterfeststellungsklage Ihr bereits fortgeschrittenes Verfahren im VW-Abgasskandal erheblich verzögern. Da die Registeranmeldung zu einem Aussetzen des Prozesses von vielen Jahren führen kann.

Wenn Sie im Klageverfahren, den VW-Abgasskandal betreffend, bereits durch uns vertreten werden, bitten wir Sie sich nicht selbst zur Musterfeststellungsklage anzumelden. Halten Sie auf jeden Fall Rücksprache mit uns.

Wann ist eine Anmeldung zur Musterfeststellungsklage sinnvoll?
Hierfür ist der Hintergrund für den Anstoß dieser Musterfeststellungsklage zu beleuchten: Viele geschädigte Verbraucher fühlen sich hilflos und ungerecht behandelt, wenn Sie sich durch ein riesiges Unternehmen, wie dem VW-Konzern, betrogen fühlen. Die hohen Hürden und teilweise erheblichen Kosten eines möglichen Gerichtsverfahrens lasten allein auf den Schultern der Geschädigten.

Mit dieser Musterfeststellungsklage wird versucht den Verbrauchern, die sich kein eigenes Verfahren leisten können – da nicht rechtsschutzversichert – abzuhelfen. D.h. die Ansprüche der Verbraucher werden gesichert und sie können den Verlauf des Musterfeststellungsverfahrens abwarten. Bei einem positiven Ausgang, könnten die Verbraucher dann ihren eigenen Prozess anstrengen. Hierfür stehen wir gerne zur Verfügung und beraten Sie im Anschluss an den Musterfeststellungsprozess.

Betroffenen Verbrauchern, die über eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung verfügen, raten wir von einer vorschnellen Anmeldung zur Musterfeststellungsklage ab. Lassen Sie sich vorab individuell über Ihre rechtlichen Möglichkeiten von uns beraten.

Betroffene Fahrzeuge

EA 189

Selbstverständlich prüfen wir für Sie vorab, ob Ihr Fahrzeug vom Diesel-Abgasskandal betroffen ist.

Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand besteht bei den folgenden Modellen die Möglichkeit, dass ein vom Abgasskandal betroffener Motor verbaut wurde.

VW

  • VW Beetle II
  • VW Golf VI
  • VW Golf Plus
  • VW Jetta V und VI
  • VW Passat 1.6 TDI und 2.0 TDI
  • VW Polo 1.2 TDI und 1.6 TDI
  • VW Scirocco III
  • VW Sharan I und II
  • VW Tiguan
  • VW Amarok
  • VW Caddy III und IV

Audi

  • Audi A1
  • Audi A3
  • Audi A4
  • Audi A5
  • Audi A6
  • Audi A7
  • Audi A8
  • Audi Q3
  • Audi TT

Seat

  • Seat Alhambra
  • Seat Altea
  • Seat Exeo
  • Seat Leon II
  • Seat Toledo IV

Skoda

  • Škoda Fabia
  • Škoda Octavia II
  • Škoda Rapid
  • Škoda Roomster
  • Škoda Superb II
  • Škoda Yeti

Ihre Ansprüche

Die folgenden Informationen sollen Ihnen einen ersten Überblick über Ihre Möglichkeiten geben. Genauere Informationen Ihren Fall betreffend erhalten Sie in unserer kostenlosen schriftlichen Erstberatung. Also einfach Fragebogen ausfüllen, per E-Mail, Post oder Fax zuschicken und einige Tage später erhalten Sie eine ausführliche kostenlose Darstellung Ihrer persönlichen Möglichkeiten. Unter dem Punkt "Downloads" am Ende dieser Seite finden Sie den für Sie passenden Fragebogen.

Ihre rechtlichen Möglichkeiten im VW-Abgasskandal:

Bei Ansprüchen gegenüber dem Verkäufer / Händler ist zunächst zu unterscheiden, ob Sie einen Neuwagen oder einen Gebrauchtwagen erworben haben.

Beim Erwerb eines Neuwagens bestehen folgende Möglichkeiten:

Neulieferung

Neulieferung bedeutet, dass Sie Ihr altes Fahrzeug zurückgeben und dafür einen Neuwagen aus der aktuellen Produktion erhalten. Ein Nutzungsersatz für die Vergangenheit wird hier nicht abgezogen.

Rücktritt

Wenn Sie den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären, können Sie das Fahrzeug zurückgeben und bekommen den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurück. (Berechnung Nutzungsersatz)

Minderung

Minderung bedeutet, dass Sie das Fahrzeug behalten und Sie einen Wertersatz für die durch den Abgasskandal eingetretene Minderung erhalten. Bislang erstrittene Urteile haben eine Minderung zwischen 15% und 25% zugesprochen.

Beim Erwerb eines Gebrauchtwagens entfällt die Möglichkeit eine Neulieferung verlangen zu können. Ansonsten bestehen keine Unterschiede. Daneben besteht die Möglichkeit auch Schadenersatzansprüche gegenüber der Volkswagen AG geltend zu machen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie einen Volkswagen, Seat, Skoda oder Audi erworben haben.

Auch hier bestehen zwei Möglichkeiten:

Rückabwicklung des Kaufvertrages

Wie beim Rücktritt können Sie auch hier das Fahrzeug zurückgeben und bekommen den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer zurück.

Entschädigung für Wertverlust

Dies entspricht dem Anspruch auf Minderung gegenüber dem Händler. Sie behalten also das Auto und bekommen den Wertverlust ersetzt.

Sie haben zur Finanzierung des Kaufpreises ein Darlehen aufgenommen?

Dann steht Ihnen grds. auch die Möglichkeit offen, das Darlehen widerrufen zu können. Ihre Ansprüche finden Sie hier.

Bisherige Urteile

Leider ist die Rechtsprechung bislang noch sehr uneinheitlich. So wird die Nutzungsentschädigung teilweise stark abweichend berechnet. Die meisten Gerichte gehen von einer Gesamtlaufleistung in Höhe von 250.000km aus. Es gibt aber auch Gerichte, die mit 300.000km, 350.000km oder sogar 500.000km rechnen. Es gibt sogar Gerichte, die die Ansicht vertreten, dass überhaupt keine Nutzungsentschädigung abzuziehen ist. Allen Urteilen ist gemein, dass diese nicht rechtskräftig geworden sind. Es gibt also noch keine Entscheidung des Bundesgerichtshofs in dieser Frage.

Auch bei der Frage des Wertverlustes gibt es die unterschiedlichsten Entscheidungen. Da die Gerichte diese Frage in der Regel durch Sachverständigengutachten klären lassen, kommt es je nach Gutachten zu unterschiedlichen Ergebnissen. Auch hier liegt noch keine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vor, so dass zur Höhe des Wertverlustes keine abschließende Einschätzung gegeben werden kann.

Zinsanspruch des Käufers gegenüber der VW AG

Eine weitere ungeklärte Frage ist der Verzinsung des Kaufpreises zugunsten des Käufers. Ob dem Käufer eine Verzinsung des Kaufpreises (bis zu 4%) zusteht, ist ebenso wie die anderen beschriebenen Fragen höchstrichterlich noch nicht geklärt. Mandanten erhalten zu allen hier besprochenen Fragen ausführliche Informationen im Mandantenbereich.

Update / Stillegung / Verkauf / TÜV

Update:

Von den Herstellern wird die Rückrufaktion für Fahrzeuge mit manipulierter Software als „Nachbesserung“ deklariert. Die Folgen des Softwareupdates sind jedoch unbekannt. Viele Sachverständige gehen davon aus, dass eine Veränderung des Abgasausstoßes nur auf Kosten eines anderen Faktors erfolgen könne.

Stilllegung:

Mittlerweile wird versucht über den Umweg des Kraftfahrt-Bundesamtes und der Zulassungsbehörden Druck auf die Geschädigten auszuüben. Ziel ist es, die betroffenen Personen zum Aufspielen des Updates zu bewegen. Hier ist jedes Schreiben und der genaue Absender zu beachten, denn nicht jede „Aufforderung“ ist im gleichen Umfang dringlich und verpflichtend. Eine genaue Prüfung ist unumgänglich.

Verkauf:

In der Regel raten wir von einem Verkauf des Fahrzeugs ab: dieses kann im Rahmen einer Klage als Beweismittel genutzt und für Vergleichsverhandlungen heran gezogen werden. Grundsätzlich können wir aber auch nach dem Verkauf Ansprüche geltend machen.

Hauptuntersuchung/TÜV:

Bei vielen Betroffenen steht die Hauptuntersuchung/TÜV an. Das Verhalten der Prüfstellen variiert sehr. Ob einzelne Prüfstellen eine Plakette auch ohne Softwareupdate erteilen, ist derzeit nicht seriös vorhersehbar.
Bei den obigen Themen raten wir ausdrücklich sich vorher durch uns beraten zu lassen. Zusätzlich erhalten unsere Mandanten ausführliche Informationen und Handlungsempfehlungen im Mandantenbereich.

Kosten

Eine wichtige Frage ist natürlich, ob und welche Kosten aus Sie zukommen, wenn Sie Ihre Ansprüche geltend machen.

Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, klären wir kostenlos für Sie, ob Ihre Versicherung die Kosten übernimmt. Wenn Ihre Versicherung die Kostendeckung erteilt, kommen auf Sie außer einer eventuell anfallenden Selbstbeteiligung, keine Kosten zu.

Keine Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, lassen wir Ihnen ein individuelles Angebot zukommen. Sie können dann entscheiden, ob Sie uns auf Basis dieses Angebots beauftragen wollen. Bis dahin entstehen Ihnen keine Kosten.

Jetzt Ansprüche prüfen lassen

Um Ihnen die Kontaktausnahme so einfach wie möglich zu machen, stehen wir Ihnen auf allen möglichen Kommunikationswegen zur Verfügung. Der erste Schritt sollte die Übersendung des Fragebogens mit den dort genannten Unterlagen sein. Nur wenn uns diese Informationen vorliegen, können wir Ihnen eine genaue Einschätzung Ihrer Möglichkeiten geben. Unter dem Punkt "Downloads" am Ende dieser Seite finden Sie den für Sie passenden Fragebogen.

Den Fragebogen können Sie uns per E-Mail, Fax oder Post zukommen lassen. Nach einer Prüfung Ihrer Angaben erhalten Sie unsere kostenlose Erstberatung. Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Rückfragen zur Erstberatung gerne per E-Mail, Telefon oder auch persönlich in unserer Kanzlei zur Verfügung.

Downloads

… Ich bedanke mich recht herzlich für Ihr Engagement mit dem positiven Ergebnis bzgl. meines „VW Skandal-Golfs“. Das Ergebnis war für mich ein Erfolg und hat das Durchhalten und den Widerstand gegen einen Großkonzern gelohnt …

Andrea W. (Mandantin im Diesel-Abgasskandal)

Ihr Recht in
besten Händen.

Mehr erfahren

News vom

Mit seiner Entscheidung vom 25.05.2020 hat der Bundesgerichtshof endlich für Klarheit gesorgt. Die Käufer des vom Abgasskandal betroffenen Motors EA 189 wurden von VW AG arglistig und sittenwidrig getäuscht, so der BGH. Demnach stehen den Käufern Schadenersatzansprüche gegen die VW AG zu. Dies sind sehr gute Nachrichten für die von uns vertretenen Mandanten.

Hervorheben möchten wir folgende Punkte:

  • Es ist egal, ob ein Neuwagen oder ein Gebrauchtwagen erworben wurde.
  • Es ist egal, ob das Update aufgespielt wurde oder nicht.
  • Das Fahrzeug kann zurückgegeben werden. Der Kaufpreis ist abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurückzuzahlen.

Leider liegt das Urteil noch nicht im Volltext vor. Eine abschließende Bewertung des Urteils ist daher noch nicht möglich.

Auch stehen noch weitere Verhandlungen vor dem BGH an. Hier geht es insbesondere um die Frage, ob auch Käufern, die das Fahrzeug nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals im September 2015 erworben haben, Schadenersatzansprüche zustehen. Weiter hat der BGH noch darüber zu entscheiden, ob die Käufer eine Verzinsung des Kaufpreises von VW verlangen können.

Es sind also leider nach wie vor nicht alle Fragen geklärt.

Wie geht es jetzt weiter?

VW hat bereits angekündigt, den vom Urteil betroffenen Käufern ein Vergleichsangebot unterbreiten zu wollen. Allerdings sollen Käufer, die das Fahrzeug nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals erworben haben, hier zunächst außen vor bleiben.

ACHTUNG: Das Urteil des BGH vom 25.05.2020 betrifft nur den Motor EA 189. Auf alle anderen Motoren hat das Urteil zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen. Hier bleibt die weitere Entwicklung der Rechtsprechung abzuwarten.

Wir werden die weitere Entwicklung verfolgen und sie selbstverständlich fortlaufend informieren.

News vom

Laut mehreren Presseberichten hat sich der VI. Senat des Bundesgerichtshofs auf die Seite der betroffenen Käufer gestellt. Gemäß der vorläufigen Rechtsansicht des Senates, spricht viel dafür, dass die Käufer durch VW getäuscht wurden.

Somit wäre der Weg, Schadenersatzansprüche erfolgreich geltend zu machen, frei. Allerdings müsse sich der Käufer im Gegenzug für die gefahrenen Kilometer einen Nutzungsvorteil anrechnen lassen, so die Richter in Karlsruhe.

Verhandelt wurde über einen Fall, in dem der VW-Motor EA189 verbaut wurde. Die Ausführungen können aber auch auf die Verfahren bzgl. anderer Motoren und Hersteller Auswirkungen haben.

Damit folgt der BGH offensichtlich der Rechtsansicht, die sich an immer mehr Gerichten durchgesetzt hat, wonach eine Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu erfolgen hat. Im Gegenzug kann das Fahrzeug an den Hersteller zurückgegeben werden. Ob ein solches Vorgehen im Einzelfall zielführend ist, sollte in jedem Fall anwaltlich geprüft werden.

Das Urteil wird erst am 25.05.2020 verkündet werden. Es bleibt also spannend.