"Mehr Biss für das Kartellamt."

so die Überschrift eines Artikels im Handelsblatt vom 23.01.2017. Hintergrund ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die in der 9. Novelle des GWB erfolgen soll. Die Rechte des Kartellamtes sollen hier gestärkt und die Duchsetzung von Schadenersatzansprüchen soll erleichtert werden.

Hintergrund ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die in der 9. Novelle des GWB erfolgen soll. Die Rechte des Kartellamtes sollen hier gestärkt und die Duchsetzung von Schadenersatzansprüchen soll erleichtert werden. Dies sind gute Nachrichten für kartellgeschädigte Unternehmen und Endverbraucher. Eine abschließende Einschätzung werden wir vornehmen, sobald der vom Bundestag verabschiedete Gesetzestext vorliegt.

Sind Sie oder Ihr Unternehmen auch durch ein Kartell betroffen? Möchten Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informiert werden?

Jeder Fall wird bei uns individuell geprüft. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich. Also: Zögern Sie nicht Kontakt zu uns aufzunehmen. Es geht schließlich um Ihr Geld!

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