Landgericht Ulm verurteilt Audi AG

In einem von unserer Kanzlei erstrittenen Urteil hat das Landgericht Ulm mit Datum vom 30.01.2020 die Audi AG verurteilt, dem Käufer eines Audi SQ5 3,0 TDI Schadenersatz zu bezahlen. Die Audi AG habe den Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und habe daher Schadenersatz zu leisten, so das Gericht.

Aufgrund der eingelegten Berufung ist die Sache derzeit beim Oberlandesgericht Stuttgart anhängig. Über den Fortgang des Verfahrens werden wir weiter berichten

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