Landgericht Hamburg verurteilt Deutsche Bank zu Schadenersatz.

Mit seinem Urteil vom 23.01.2017 hat das Landgericht Hamburg einer weiteren von unserer Kanzlei vertretenen Anlegerin recht gegeben. Unsere Mandantin hatte sich im Jahr 2006 an einem geschlossenen Fonds der Firma DCM beteiligt.

Das Landgericht Hamburg hat nun festgestellt, dass die Anlegerin nicht ordnungsgemäß beraten wurde. Maßgeblich war, dass die Anlegerin nicht über den Umstand aufgeklärt wurde, dass die Deutsche Bank für die Beratung eine Provision erhalten hat.

Die Deutsche Bank wurde verurteilt, den entstandenen Schaden zu ersetzen und die Beteiligung zurück zu nehmen.

Es zeigt sich damit einmal mehr, dass es sich lohnt nicht aufzugeben, sondern seine Ansprüche geltend zu machen.

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