Bundesverfassungsgericht bestätigt Rechtsprechung des BGH zu sog. kick-back-Fällen.

Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist verfassungskonform.

Mit seinem Zurückweisungsbeschluss vom 08.12.2011 hat nun auch das Bundesverfassungsgericht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestätigt. Die Aufklärungspflicht beratender Banken bzgl. erhaltener Provisionen und die Schadenersatzpflicht bei einer unterlassenen Aufklärung verstoßen nicht gegen das Grundgesetz.

Weder bestehe ein Vertrauensschutz zugunsten der beratenden Banken, noch sind die Banken in ihrem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG verletzt.

Mit diesem Beschluss ist ein weiterer Versuch der Banken, die Rechtsprechung des BGH zu Fall zu bringen, gescheitert.

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