BGH Beschluss vom 19.07.2011.

Bundesgerichtshof stärkt Anlegerrechte weiter - kick-back-Rechtsprechung verfestigt sich.

Wie in seinem Beschluss vom 09.03.2011 bereits angekündigt, hat der Bundesgerichtshof nun die Revision in einem weiteren kick-back-Fall zurückgewiesen. Der BGH verfestigt somit seine bisherige Rechtsprechung und stellt nochmals klar, dass eine beratende Bank im Rahmen der von ihr vorgenommenen Anlageberatung ungefragt sowohl über den Umstand, dass sie eine Provision erhält, als auch über deren Höhe aufklären muss.

Kommt sie dieser Aufklärungspflicht nicht nach, besteht die Möglichkeit, dass dem betreffenden Anleger Schadenersatzansprüche zustehen.

Wir beurteilen diesen Beschluss als Bestätigung unserer Auffassung. In zahlreichen Verhandlungen und Prozessen gegen beratende Banken, sind die Erfolgsaussichten weiter gestiegen.

Zögern Sie nicht Kontakt zu uns aufzunehmen. Lassen auch Sie prüfen, ob Ihr Fall unter die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fällt.

Zurück